Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall sind Sie meist auf sich allein gestellt. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Richtiges Verhalten am Unfallort kann nicht nur Leben retten, es stärkt auch Ihre Ausgangsposition in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Gegner des Verkehrsunfalles und dessen Haftpflichtversicherung.

Um Ihre Ansprüche bestmöglichst durchzusetzen empfehlen wir unmittelbar nach dem Verkehrsunfall wie folgt vorzugehen:

  1. Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten
  2. Umgehend Polizei und falls erforderlich Rettungswagen rufen
  3. Nicht einschüchtern lassen; keine spontanen Schuldbekenntnisse abgeben, Sie verlieren dadurch unter Umständen Ihren Versicherungsschutz
  4. Nichts verändern, bevor die die Polizei eintrifft, Skizze anfertigen oder fotografieren, insbesondere, wenn doch etwas bewegt wird! Achten Sie auf die Spurensicherung der Polizei!
  5. Notieren Sie Namen des Unfallgegners (Führerschein) und des Halters des beteiligten Fahrzeuges (Zulassungsschein), polizeilichliches Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Polizzennummer Ihres Unfallgegners!
  6. Achten Sie auf die richtige Protokollierung. Nichts Ungelesenes unterschreiben!
  7. Nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von „Unfallhelfern“ an, mit denen unter Umständen sogar das Abtreten Ihrer Ansprüche verbunden sein kann.

Bedenken Sie, dass selbst eindeutige Situationen oft rechtliche Tücken haben und Sie ohne kompetente Beratung leicht berechtigte Ansprüche verlieren können. Wir setzen Ihre Rechte durch ohne uns hinhalten zu lassen, auch gegenüber Behörden und Versicherungen.

Nach Terminvereinbarung klären wir in einem kostenlosen Beratungsgespräch Ihre Chancen auf Ersatz der Reparaturkosten und Wertminderung, Schmerzengeld und Verdienstentgang (der übrigens auch Hausfrauen zusteht).

Haben Sie auch bei vermeintlichen eigenem Verschulden am Zustandekommen des Verkehrsunfalles keine Scheu vor einer kostenlosen Erstberatung. Wir wehren für Sie überzogene gegnerische Ansprüche und ungerechte Härten ab.