Erbrecht

Zum Bilanzziehen ist keine Zeit. Trotzdem, Ihre Lebenserfahrung macht es für Sie selbstverständlich, auch für jene Zeit vorauszuplanen, in der Ihre Familie ohne Sie auskommen muss – gerade in einem Alter, wo Sie noch unbefangen darüber reden können. Für spätere Änderungen wird immer Gelegenheit sein, wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben.

Auf der Suche nach einer ausgewogenen testamentarischen Lösung zeigt sich eines immer deutlicher: die Gestaltung dessen, was Sie hinterlassen wollen, ist beinahe so komplex wie das Leben selbst.

Aus Ihren individuellen Vorstellungen wird mit Hilfe eines differenzierten Instrumentariums rechtlicher und steuerlicher Möglichkeiten eine Gesamtlösung entwickelt.

Die durchdachte Formulierung des Testatmentes oder der letzwilligen Verfügung sorgt für die unverfälschte Umsetzung Ihres Willens und hilft Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden.

Aufgrund der technischen Möglichkeiten der Kanzlei kann auch die ordnungsgemäße Verwahrung Ihres Testamentes übernommen werden, welches zuvor beim Zentralen Testamentsregister registriert wurde. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Testament im Verlassenschaftsverfahren herangezogen wird.

Gleichgültig, wie viel zu verteilen ist –  Ihr Nachlass erreicht unangefochten die richtigen Adressaten.

Gerne stehen wir für weitere Informationen nach Terminvereinbarung zur Verfügung und besprechen mit Ihnen insbesondere folgende Fragen:

  • Welche Ihrer Vermögenswerte können aufgeteilt werden, welche sollen als Ganzes erhalten bleiben?
  • Sind auch Schulden und Belastungen zu berücksichtigen?
  • Wer beerbt Ihre Erben? Sind es wirklich die Personen Ihrer Wahl?
  • Ist Ihr Ehepartner davor geschützt, dass die Kinder vorzeitig ihren Erbteil verlangen? Sind umgekehrt Ihre Kinder abgesichert, wenn Ihr Ehepartner wieder heiratet? Wie sieht es mit Lebensgefährten aus?
  • Gibt es Personen, die Sie so weit wie möglich von Ihrem Erbe – also auch vom gesetzlichen Pflichtteil – ausschließen möchten?
  • Sollen im voraus geleistete Zuwendungen – etwa eine Aussteuer oder berufliche Starthilfe – auf die Erbquote angerechnet werden?
  • Steht Ihr Testament mit den gesellschaftsrvertraglichen Nachfolgeregelungen Ihres Unternehmens in Einklang?
  • Wollen Sie Ihre Erben zu bestimmten Leistungen verpflichten oder unverwünschte Handlungen verbieten?
  • Ist Ihr Testament sicher verwahrt?
  • Wer soll Ihren Letzten Willen vertreten?
  • Gibt es Vermögenswerte, die Sie bereits jetzt irgend jemanden überlassen wollen?