Wohnrecht

Wer eine Wohnung erwirbt, besitzt in der Regel zunächst nur einen Anteil an der gesamten Liegenschaft. Erst eine Benützungsregelung mit den anderen Miteigentümern sichert Ihnen die ausschließliche Nutzung Ihrer Wohnung.  Auch damit besteht aber noch kein echtes Wohnungseigentum mit allen automatischen Schutz- und Mitspracherechten aus dem Wohnungseigentumgesetz. Stattdessen gelten nur die oft unzulänglichen Bestimmungen der Benützungsregelung.

Wohnungseigentum entsteht erst durch Eintragung ins Grundbuch und setzt gemeinsame Schritte aller Miteigentümer voraus: Zunächst wird eine Liegenschaft parifiziert; danach schließen die Miteigentümer den Wohnungseigentumsvertrag ab. Das spätere Recht, Wohnungseigentum zu begründen, sollte daher bereits im Kaufvertrag verankert werden.

Der Kauf einer Wohnung, welche erst gebaut wird, erfordert hingegen besondere rechtliche Vorkehrungen. Erwarten Sie sich vom Bauträger nicht, dass er Sie aus eigenem Antrieb gegen Bauzeit- oder Baukostenüberschreitungen absichert. Wir setzen die nötigen Vereinbarungen für Sie bereits im Kaufvertrag durch, etwa Fix- oder Höchstpreisgarantien. Ein an den Baufortschritt geknüpfter Zahlungsmodus soll Sie weiters u.a. vor Verlusten durch Baupannen oder eines Konkurses des Bauträgers schützen.

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches nach Terminvereinbarung beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen Ihre Ansprüche insbesondere auch bei Bauträgern durchzusetzen.