Vertragserrichtung

Innerhalb des allgemeinen Rahmens, den die Gesetze vorgeben, bleibt viel persönlicher Spielraum für die Gestaltung von Zusammenleben – privat und im Beruf. Wer diesen Spielraum nicht aktiv ausschöpft, überlässt sich dem Zufall oder dem Willen anderer und riskiert unnötige Konflikte.

Menschliche Beziehungsnetze folgen keinem vorgedruckten Muster. Einen lebensechten Vertrag auszuverhandlen ist ein dynamischer und kreativer Vorgang. Dabei gewinnen Sie nebenbei wertvolle Erfahrungen und einen geschärften Blick für das Mögliche.

Wo Sie Verantwortung tragen, muss auf Absprachen Verlass sein – in der Familie genauso wie in Geschäft und Gesellschaft. Auch wenn wir für Sie Inhalt und Form perfektionieren, hängt viel davon ab, dass Sie selbst rechtzeitig die richtigen Impulse geben. Achten Sie daher insbesondere darauf:

  1. Bedingungen lassen sich am sachlichsten festlegen, solange noch niemand gebunden ist.
  2. Vertrauen Sie uns all Ihre Wünsche und Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag an und informieren Sie uns vollständig.
  3. Lassen Sie sich beraten bevor Sie mir Ihren Vertragspartnern in Verhandlungen treten; was einmal besprochen ist, lässt sich später schwer rückgängig machen. Wir machen Sie vorher auf alle wesentlichen Punkte aufmerksam.
  4. Überprüfen Sie bestehende Vertragswerke laufend auf Ihre Aktualität.
  5. Mündliche Vereinbarungen sind nicht nur schwer beweisbar, sondern oft unwirksam!

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung in einem kostenlosen Erstgespräch gerne über die Errichtung von Verträgen insbesondere über

  • Kaufverträge, Tauschverträge, Übergabeverträge, Leibrentenverträge
  • Schenkungsverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Pachtverträge, Mietverträge, Leasingverträge
  • Lizenzverträge, Franchiseverträge, Softwareverträge
  • Dienstverträge
  • Werkverträge (Bauverträge)
  • Gesellschaftverträge zur Gründung, Übernahme und Fortführung von Unternehmen
  • Darlehensverträge, Kreditverträge und andere Finanzierungsverträge
  • Familienrechtliche Verträge (Eheverträge, Adoptionsverträge)
  • Erbverträge