Verbrechensopferberatung
Sie oder ein Angehöriger wurden Opfer einer strafbaren Handlung. Ob ein Verdächtiger bekannt ist oder nicht, ob Sie Anzeige erstattet haben oder sich nicht darüber entscheiden können, in all diesen Fällen beraten und vertreten wir Sie gegenüber dem Täter.
Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzen Sie überhaupt, und erscheint es sinnvoll, davon Gebrauch zu machen? In einem kostenlosen ersten Beratungsgespräch erhalten Sie nach Terminvereinbarung insbesondere Antwort auf Ihre dringensten Fragen:
- Welche Rechte haben Sie bei polizeilichen Einvernahmen?
- Welchte Rechte haben Sie in einem gerichtlichen Strafverfahren?
- Wie können Sie allenfalls zu fürchtende Wiederholungen gegen Sie gerichtete Aggressionshandlungen verhindern?
- Müssen Sie als Zeuge aussagen? Unter welchen Umständen können Sie sich der Aussage entschlagen?
- Werden Sie mit dem Täter konfrontiert? Wie oft?
- Wie weit besteht die Möglichkeit, Ihre Intimssphäre bei Polizei und Gericht zu wahren?
- Besteht die Chance, dass Sie im Strafverfahren Geld zugesprochen bekommen? Wie können Sie einen Zuspruch auch tatsächlich durchsetzen?
- Unter welchen Voraussetzungen haben Sie als Opfer einer strafbaren Handlung durch unbekannte Täter Anspruch auf finanzielle Entschädigung?
- Welche Möglichkeiten bestehen, allenfalls erforderliche Therapien kostenlos zu erhalten, bzw. wie ist ein Kostenersatz zu erlangen?