Eherecht

Um eine sofortige Scheidung zu erzwingen, muss Ihr Partner Ihnen in einem gerichtlichen Verfahren eine schwere Eheverfehlung, etwa Ehebruch, nachweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann Ihr Partner eine Scheidung gegen Ihren Willen nach frühestens 3 Jahren der Trennung durchsetzen. In jedem Fall verbessert eine Widerklage oder ein Antrag auf Mitverschulden des Partners Ihre Chancen auf Unterhalt.

Scheidungsprozesse können oft lang, hart und kräfteraubend sein, daher sollten in jedem Scheidungsverfahren die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Ehescheidung ausgelotet werden, in den wenigsten Fällen werden dabei jedoch alle Punkte berücksichtigt, vielmehr erscheinen Kompromisse auf den zweiten Blick als Gewinn für den ehemaligen Partner.

Wir beraten Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches nach Terminvereinbarung über Ihre Möglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderte, durchsetzbare Lösungen.