Vertretung und Beratung im Verlassenschaftsverfahren
Im Schatten eines Todesfalles hilft gerade ein sachlich ruhiger Umgang mit den anstehenden Fragen oft, Haltung zu bewahren.
Konflikte vermeidet man nicht, indem man sie verdrängt. Wer sich aus falsch verstandenem Respekt vor dem Verstorbenen auf übereilte, oberflächliche Handschläge einlässt, wird einem Nachlass selten gerecht; er verspielt damit oft nicht nur seine eigenen Ansprüche, sondern zerstört gewachsenen Strukturen.
Bevor Sie sich – auch nur im engsten Kreis – festlegen, hilft eine dezente Beratung Ihren Standort zu klären. Selbst einfache Situationen lassen sich nur mit einem sicheren Urteil ohne Vertrauensverlust regeln. Speziell in den folgenden Fällen riskieren Sie ohne vorherige Beratung zähe und kostspielige Konflikte:
- Das Testament enthält unklare Passagen.
- Zwei widersprüchliche Testamente liegen vor.
- Es besteht Zweifel an der Gültigkeit eines Testamentes (Fälschungsverdacht oder verminderte Geschäftsfähigkeit des Verfassers)
- Mehrere Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichteilsberechtigte melden Ansprüche an.
- Im Nachlass befinden sich Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Firmen oder Anteile daran.
- Die geordnete Weiterführung eines Unternehmens ist gefährdet.
- Der Nachlass ist möglicherweise mit Schulden belastet, deren exakte Höhe nicht bekannt ist.
- Größere Schenkungen zu Lebzeiten oder Vorausempfänge verfälschen die Erbquote.
- Unbefugter Zugriff auf den Nachlass oder dessen Vermischung mit fremden Vermögen soll verhindert werden.
Die offizielle „Todfallsaufnahme“ nimmt meist ein Notar vor, der als handelndes Organ des Gerichtes nicht auf persönliche Interessen der Beteiligten Rücksicht nehmen darf. Eine Vorbereitung auf diese Todfallsaufnahme sollte auf jeden Fall stattfinden, da eine unüberlegte Entscheidung schwer rückgängig zu machen ist; etwa wenn Sie, um Kosten zu sparen, eine unbedingte Erbserklärung abgeben und unerwartet hohe Nachlassschulden auch Ihr eigenes Vermögen verschlingen.
Die moderne, betont unbürokratische Alternative einer schriftlichen Abhandlung erlaubt es hingegen, das Verlassenschaftsverfahren ganz in Ihrem Sinne selbst durchzuführen. Sie ersparen sich Wartezeiten, Unkosten und die persönliche Anwesenheit bei aufreibenden Verhandlungen. Sollten Sie mehr darüber erfahren wollen, stehen wir gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Abschließend erlauben wir darauf hinzuweisen, dass Erbrechtskonflikte schnell außer Kontrolle geraten. Je früher Sie eine Beratung in Anspruch nehmen oder einen Vertreter in das Verlassenschaftsverfahren einschalten, desto facettenreicher kann agiert werden.